Mietbedingungen

 

Mindestalter und berechtigte Fahrer

 

- Mindestalter 23 Jahre und 3 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B      oder 3

 

Mietpreise, Entgelte, Kaution

 

- Preise lt. Saisonplan

- Anzahlung 25 % des Reisepreises, Rest bis spätestens 4 Wochen vor               Mietbeginn

- bei kurzfristigen Buchungen in bar

- 300 km pro Miettag inklusive / ab 15 Nächte bis 7000 km 

- Mehrkilometer nach Vereinbarung            

- 1000,00 Kaution in bar bei Abholung oder vorab per Überweisung           (Kontogutschrift vor Abholung vorausgesetzt)

- max. 1000,00 € Haftung bei Voll- und Teilkasko (Reduzierung durch           Urlaubsschutzpaket möglich)

- nicht unfallbedingte Schäden werden separat abgerechnet

 

Servicepauschale

 

- 145,00 €    Übergabe und gründliche Einweisung ins Wohnmobil, Frischwasser, 2 Gasflaschen (eine volle und eine angefangene Gasfl.), Toilettenchemie, Toilettenpapier, Außenreinigung des Wohnmobils nach Rückgabe durch uns, Fahrzeugzubehör wie Auffahrkeile, Verlängerungskabel, Adapter, Wasserschlauch, Gießkanne uvm.

 

Reinigung

 

- alle Fahrzeuge sind NICHTRAUCHER Fahrzeuge !

- bei Missachtung Rauchverbot pauschal 400,00 € Reinigungsgebühr

- das Fahrzeug wird gründlich gereinigt übergeben und ist im selben             Zustand zurückzugeben (Innenreinigung)    

- vor Rückgabe keine Außenreinigung notwendig 

 

Abholung/Rückgabe

 

- Abholung zwischen 15.00 Uhr - 17.00 Uhr

- Rückgabe zwischen 09.00 Uhr - 11.00 Uhr

- andere Zeiten nach Absprache und Vereinbarung

 

verbotene Nutzung

 

- keine Buchung für Fahrten zu Festivals o. ä. Veranstaltungen !

- keine Weitervermietung

- keine Kriegs- und Kriesengebiete

 

Auslandsfahrten

 

- innerhalb der EU möglich


Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Anmietung eines Reisemobils

 

I. Vertragsinhalt und anwendbares Recht

1. Der Vertragsinhalt wird durch den Mietvertrag, die im Reisezeitraum gültige Preisliste sowie die nachfolgen AGB bestimmt. AGB´s des Mieters werden nicht anerkannt.

2. Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung eines Reisemobils. Der Vermieter schuldet keine

Reiseleistungen. Die §§ 651a ff. BGB finden keine Anwendung. Der Mieter ist für das Fahrzeug selbst verantwortlich und gestaltet seine Fahrt selbst. Der Mietvertrag ist nur auf die vereinbarte Mietzeit befristet. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist auf Grund weiteren Gebrauchs gem. §545 BGB ausgeschlossen.

3. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

II. Zustandekommen des Mietvertrages

1. Die Anmietung eines Reisemobils kommt durch einen Mietvertrag, welcher durch beide Vertragsparteien zu unterzeichnen ist, zustande.

Mündliche Absprachen und Nebenabreden sind unwirksam.

Die Zusendung des Mietvertrages, nebst dieser AGB durch den Vermieter, stellt ein Angebot dar.

Durch die Unterzeichnung durch den/die Mieter wird das Angebot des Vermieters angenommen.

Der Mietvertrag ist unverzüglich nach Unterzeichnung an den Vermieter zurückzusenden.

2. Der Mietvertrag gilt ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter. Die Übertragung oder Abtretung der Rechte oder Pflichten aus dem Mietvertrag an Dritte, ist nur nach Absprache und schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

 

III. Mindestalter, berechtigte Fahrer

1. Das Mindestalter des Mieters und des/der angegebenen Fahrer beträgt 23 Jahre.

Jeder Fahrer muss mindestens 3 Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins Klasse B oder Klasse 3 sein.

2. Vor Übergabe des Reisemobils sind Führerschein, sowie ein gültiger Personalausweis/ Reisepass von Mieter und angegebenen Fahrern vorzulegen. Kommt es durch fehlende Dokumente zur Verzögerung, geht dies zu Lasten des Mieters. Können bei Abholung keine gültigen Dokumente vorgelegt werden, gilt das Fahrzeug als nicht abgeholt.

Es gelten die Stornobedingungen.

3. Berechtigt sind nur Fahrer, die vorab im Mietvertrag eingetragen sind.

4. Der Nachtrag eines Fahrers zum Zeitpunkt der Überlassung des Reisemobils ist mit Zustimmung des Vermieters möglich.

 

IV. Mietpreise, Entgelte, Kaution, Mietdauer

1. Der Mietpreis richtet sich nach den angegebenen Saisonpreisen des Vermieters und wird im Mietvertrag aufgeführt. Es wird nach Nächten abgerechnet. Soweit nichts anderes vereinbart,

ist innerhalb von einer Woche nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises an den Vermieter fällig.

2. In diesem Mietpreis ist eine Fahrleistung in km enthalten. Sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart, enthält der Tagesmietpreis 300 km. Ab 15 Tage Freikilometer, jedoch auf maximal 7000 km je Mietvertrag begrenzt.

3. Wird diese Fahrleistung überschritten, werden diese Mehr-km bei Fahrzeugrückgabe mit

0,35 € pro KM berechnet.

4. Alle anfallenden Kosten wie Kraftstoff-, Park-, Camping-, Stellplatz-, Maut-, Fährgebühren-, Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Bei Übergabe an den Mieter ist das Reisemobil vollgetankt. Das Fahrzeug ist insoweit auch vollgetankt zurück zu geben (Diesel + AdBlue). Diesel ist im Umkreis von max. 25 km um Kutzleben zu tanken. (z. B. Bad Tennstedt, Bad Langensalza, Gebesee, Greußen, Weißensee), AdBlue max. 100 km vom Rückgabeort.

5. Wird das Fahrzeug nicht vollbetankt zurückgegeben, werden die Kosten für die Betankung zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 50,00 € fällig.

6. Nach Zahlungseingang der Anzahlung nach Abschn. IV. Ziff. 1, übersendet der Vermieter an den Mieter eine Mietbestätigung. Bestätigte Mietzeiten können nach Absprache und Verfügbarkeit umgebucht werden. Die Umbuchung muss mindestens dem Umfang der ersten Buchung entsprechen und im selben Kalenderjahr liegen. 

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

7. Wird das Reisemobil vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

8. Die Kaution beträgt 1000,00 € und muss bei Übergabe des Reisemobils in bar oder vorab per Überweisung hinterlegt werden. Bei mehreren unabhängig von einander entstandenen Schäden, ist die Selbstbeteiligung je Schadensfall zu entrichten! Bei vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs, wird die Kaution zurückerstattet.

Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Betankungskosten, Schäden jeglicher Art auch an der Inneneinrichtung) werden mit der Kaution verrechnet.

9. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen durch den Mieter verursachten Schaden

instand zu setzen.

Die vom Vermieter einbehaltene Kaution ist als Minderwertausgleich anzusehen.

 

V. Zahlungsbedingungen

1. Der nach Anzahlung noch offene Mietpreis, muss bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

Kommt der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist verpflichtet Stornogebühren laut Abschnitt VIII. plus Verzugszinsen 5 % über dem Basiszinssatz zu leisten.

2. Endet der Vertrag durch Kündigung, ist der Mieter verpflichtet, eine Abstandssumme laut Stornogebühren zu leisten.

 

VI. Überlassung, Nutzungsbedingungen

1. Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn neben der Miete die vereinbarte Kaution bezahlt ist.

2. Sowohl die Übergabe an den Mieter als auch die Rückgabe an den Vermieter erfolgen an der Geschäftsadresse des Vermieters. Bezüglich der Einzelheiten wird auf Abschnitt XI. dieser AGB verwiesen.

3. Anfallende Reparaturkosten in Folge eines vom Mieter zu vertretenden Schadens, kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen.

Der Mieter haftet für Verschulden der Mitreisenden wie für sein eigenes.

4. Der Vermieter hat das Recht, die Kaution bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten einzubehalten.

 

VII. Kündigung

1. Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden.

Nach Beginn der Mietzeit kann der Vertrag durch den Vermieter nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.

2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

3. Wird der Vertrag vom Mieter gekündigt, finden die unter Abschnitt VIII. dargestellten Stornobedingungen Anwendung.

4. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn:

- der Mieter die Zahlungsziele nicht einhält

- der Mieter das Fahrzeug entgegen der in Abschnitt XI. und XII. enthaltenen

Nutzungsbestimmungen verwendet

- sich mit dem Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung des Vermieters außerhalb des vereinbarten Gebietes aufhält

- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

- ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden,

die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein

Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5. Der Vermieter ist aus wichtigem Grund berechtigt, den Mietvertrag über das Fahrzeug auch während der Mietdauer fristlos zu kündigen und das Fahrzeug sofort zurückzuverlangen.

 

VIII. Stornobedingungen

Bei Kündigung des Mietvertrages wird dem Mieter ein Rücktrittsrecht mit folgenden Stornogebühren eingeräumt.

–bis 60 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises

–bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises

–bis 15 Tage vor Mietbeginn 70 % des Mietpreises

–weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises

–am Tag der Anmietung 100 % des Mietpreises

 

IX. Leistung und Haftung des Vermieters, Haftungsbeschränkung

1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter ein fahrbereites Reisemobil, zum vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung zu stellen.

Optische Beeinträchtigungen, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen (z.B. kleine Dellen, Lackschäden, Kratzer oder Gebrauchsspuren im Innenbereich) stellen keine Mängel dar und sind vom Mieter hinzunehmen.

2. Ist dem Vermieter ohne sein Verschulden die Übergabe des Fahrzeuges unmöglich, entfällt seine Überlassungsverpflichtung. Ein Ersatzfahrzeug muss nicht gestellt werden.

Dies ist etwa der Fall, wenn das Reisemobil durch Verkehrsunfall, festgestellten technischen Mangel oder höherer Gewalt (Naturereignisse) so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist.

Der Vermieter wird sich jedoch ohne Rechtsanspruch des Mieters um ein Ersatzfahrzeug bemühen. Stellt der Vermieter ein Ersatzfahrzeug in gleicher oder höherer Preisgruppe zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

Sollte ein bestimmtes Fahrzeug gebucht werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft im wesentlichen Situationen, in denen der Vermieter Fahrzeuge verkauft und neue Fahrzeuge anschafft. Mehrkosten dürfen für den Mieter damit nicht verbunden sein.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über die Unmöglichkeit der Überlassung zu informieren.

4. Im Falle des Verbleibs eines Kundenfahrzeuges auf dem Gelände des Vermieters während der Mietzeit übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

 

X. Haftung des Mieters

1. Der Mieter haftet dem Vermieter für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und darüber hinausgehende Schäden des Vermieters aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten,

soweit der Mieter den Schaden oder Verlust zu vertreten hat, nach den folgenden Bestimmungen.

2. Der Schadensfall ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.

3. Der Mieter haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass er die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters nicht fristgemäß oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben an den Vermieter geleistet hat.

4. Zwischen den Vertragspartnern ist Haftungsfreistellung im Umfang einer KFZ- Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1000,00 € Teilkasko und 1000,00 € Vollkasko vereinbart.

5. Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Fahrzeuges in Verzug, haftet er ab Eintritt des Verzuges entsprechend den Vorgaben uneingeschränkt für alle hieraus entstandenen Schäden (z.B. entgangene Einnahmen, Forderungen vom Nachmieter).

6. Im Falle eines vorsätzlich verursachten Schadens, haftet der Mieter in voller Schadenshöhe.

Führt der Mieter den Schaden während der vereinbarten Nutzungsdauer fahrlässig herbei

(Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, Rangieren ohne Einweiser, verbotene Nutzung, unberechtigte Fahrer, Fahruntüchtigkeit durch Drogen oder Alkohol, Nichtbeachtung der Verkehrsregeln) oder wird ein verursachter Schaden verschwiegen, haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber in vollem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens.

Die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt gilt nicht, sofern der Mieter eine Verletzung bei (Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe, Mindestalter des Fahrers, Verhalten bei Unfall oder Schadensfall, Obliegenheiten) geregelten Vertragspflichten vorsätzlich begeht. Der Mieter haftet in voller Schadenhöhe für alle von ihm zu vertretenden Schäden in diesen Fällen.

7. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

8. Nachträglich eingehende Kostenbescheide wie Bußgelder, Mautkosten, Strafgebühren etc. werden an den Mieter weitergeleitet.

 

XI. Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrücknahme

1. Die Fahrzeugübergabe erfolgt am ersten Miettag zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr, die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag zwischen 09.00 Uhr und 11.00 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrzeugübergabe an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung teilzunehmen. Bei Fahrzeugübergabe/Fahrzeugrücknahme wird ein Protokoll erstellt, indem eventuell vorhandene Mängel dokumentiert werden. Beide Protokolle müssen vom Mieter und Vermieter unterschrieben werden.

3. Das Reisemobil wird an den Mieter innen und außen sauber übergeben.

4. Vor Rückgabe des Fahrzeugs hat der Mieter eine einwandfreie Innenreinigung durchzuführen (Zustand wie bei Übergabe). Werden bei der Innenreinigung Verschmutzungen festgestellt, wird eine Reinigungsgebühr von bis zu 150,00 € erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

5. Eine Außenreinigung ist nicht vorzunehmen. Sollte jedoch das Fahrzeug von außen überdurchschnittlich verschmutzt sein (z.B. Schlamm, Teer usw.) wird eine Reinigungsgebühr von bis zu 100,00 € erhoben.

6. Ist der Fäkalientank nicht entleert und gereinigt (Geruchsbildung), wird eine Gebühr von 100,00 € erhoben.

7. Fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter gleichwertig zu ersetzen.

Verschweigt der Mieter das Fehlen von ihm überlassenen Gegenständen vorsätzlich oder fahrlässig, fällt eine Pauschale in Höhe von 50,00 € zuzüglich der Wiederbeschaffungskosten an.

8. Bei verspäteter Rückgabe des Reisemobils wird eine Tagesmiete laut Saisonpreis fällig.

Kosten, die durch verspätete Rückgabe entstehen bzw. von dem nachfolgenden Mieter wegen verspäteter Fahrzeugübernahme geltend gemacht werden, trägt der Mieter.

9. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung, nach Rückgabeaufforderung nicht nach, behält sich der Vermieter vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Alle dadurch entstehende Kosten trägt der Mieter, es sei denn er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.

 

XII. Verbotene Nutzungen, Obliegenheiten des Mieters

1. Das Reisemobil ist nur für Reise- und Urlaubszwecke zu nutzen.

2. Es ist untersagt das Reisemobil zu verwenden:

- zur Weitervermietung oder Leihe

- für motorsportliche Veranstaltungen und Fahrzeugtest

- auf Musikfestivals

- für Geländefahrten

- für Fahrschulübungen

- zur Begehung von Straftaten sowie

- zur gewerblichen Personenbeförderung

3. Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich,

außereuropäische Länder, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

4. Es ist untersagt im Fahrzeug zu rauchen.

Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr i.H.v. 500,00 € erhoben.

Die Mitnahme von Haustieren ist nach vorheriger Absprache gestattet. Eine durch Haustiere notwendige Nachreinigung (Tierhaare, Geruchsbildung o.Ä.) wird pauschal mit 250,00 € berechnet. Schäden, verursacht durch Haustiere oder dem Mieter, werden von der Kaution abgezogen. Übersteigen die Kosten die hinterlegte Kaution, verpflichtet sich der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich.

5. Das Reisemobil ist nach Übergabe schonend und sachgemäß (wie sein Eigentum) zu behandeln.

6. Es wird darauf hingewiesen, den vorgeschriebenen Kraftstoff und das vorgeschriebene Motoröl zu verwenden, sowie Wasserstand und Reifendruck zu kontrollieren.

Das Nachfüllen von Motoröl ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet!

7. Der Mieter ist verpflichtet, bei extremen Wetterbedingungen bzw. Vorhersagen (z.B. Sturm,

Überschwemmung) das Fahrzeug entsprechend zu sichern. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, bei drohendem Vandalismus, das Fahrzeug entsprechend abzustellen.

8. Beim Verlassen des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Reisemobil ordentlich zu verschließen, die Markise einzufahren, alle Fenster zu schließen und darauf zu achten, dass das Lenkradschloss eingerastet ist. Beim Parken ist das Fahrzeug entsprechend gegen wegrollen zu sichern.

9. Fahrzeugschlüssel und Papiere sind für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren.

10. Jegliche Vorschriften wie z.B. Zuladung, Fahrzeugabmessungen sind zu beachten.

11. Der Mieter darf keine optischen und technischen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen.

12. Beim Rangieren muss eine Person aussteigen, zur Fahrzeugrückseite gehen und den Fahrer mit Handzeichen einweisen. Sollte keine weitere Person im Fahrzeug sein, ist ein anderer Einweiser aufzusuchen.

13. Eine etwaige Änderung seiner Rechnungsanschrift, nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses, muss dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.

 

XIII. Verhalten bei Unfällen

1. Der Mieter hat nach einem Unfall, einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigen Schaden

unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen.

2. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter ist verpflichtet, sich so lange am Unfallort aufzuhalten bis das Geschehen vollständig aufgeklärt ist (§142 StGB).

3. Selbst bei geringfügigen Unfall-/ Vorfallschäden hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen Bericht einschl. Skizze zu erstellen und Fotos beizufügen. Insbesondere muss er Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge enthalten.

Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

4. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, ist er zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.

5. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Mieter dies dem Vermieter nachzuweisen.

 

XIV. Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 150,00 € bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Alle Reparaturen nur mit ausdrücklicher Einwilligung und vorheriger Absprache des Vermieters. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter nur gegen Vorlage der Originalbelege, sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet (siehe Haftung des Mieters).

 

XV. Versicherungsschutz

Das Reisemobil ist Voll- und Teilkasko mit 1000,00 € SB je Schadenfall sowie Haftpflicht versichert.

Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit Deckung in Höhe von € 50 Mio. für Sach- und

Vermögensschäden, für Personenschäden bis max. € 8 Mio.

Ein Wohnmobilschutzbrief ist vorhanden und kann inhaltlich eingesehen werden.

 

XVI. Kostenüberblick

- je Mehrkilometer 0,35 €

- verspätete Rückgabe: eine Tagesmiete vom Saisonpreis + Folgekosten durch verspätete

Rückgabe

- Verschweigen von fehlender Ausstattung/Zubehör 50,00 € pauschal zzgl. Kosten der

Ersatzbeschaffung

- Verschweigen von verursachten Schaden 150,00 € pauschal + Schadenskosten

- mangelhafte Innenreinigung je nach Aufwand bis zu 150,00 €

- Außenreinigung bei überdurchschnittlicher Verschmutzung je nach Aufwand bis zu 100,00 €

- Entleerung/Reinigung Fäkalientank je nach Aufwand bis zu 100,00 €

- Nachtankung von Treibstoff: Betankungskosten zuzüglich Aufwandsentschädigung in Höhe

von 50 €

- Verlust von Fahrzeugschlüssel einschl. aller anfallenden Kosten (Fahrtkosten, Zeitaufwand)

nach Rechnung und Aufwand

- Missachtung Rauchverbot 500,00 € pauschal

 

XVII. Datenerhebung, - verarbeitung und – nutzung

1. Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

2. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben sofern dies nicht ausdrücklich vom Mieter erwünscht ist, z.B. für den Abschluss eines Reiseschutzpaketes.

3. Der Vermieter ist berechtigt, personenbezogene Vertragsdaten an zuständige Behörden weiterzuleiten, sofern diese zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich sind.

 

XVIII. Schlussbestimmungen, Verbraucherstreitbeilegung

1. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

2. Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet an einer Verbraucherstreitbeilegung im Sinn des VSBG teilzunehmen.